Politischer Prozess
Richtplaneintrag, Rodungsbewilligung, Nutzungsplanänderung und Baubewilligung
Das Projekt zur Weiterführung des Steinbruchs befindet sich in einem äusserst komplexen und politischen Umfeld. Bund, Kanton, Gemeinde sowie verschiedene Organisationen und Interessengruppen waren oder sind noch immer involviert.
Voraussetzung für die Weiterführung des Steinbruchs sind ein Richtplaneintrag, eine Rodungsbewilligung, eine Nutzungsplanänderung und eine Baubewilligung. Nachdem der Richtplaneintrag und die Rodungsbewilligung vorlagen, haben die Stimmberechtigten am 01.06.2008 der für die Weiterführung des Steinbruches erforderlichen Umzonung zugestimmt. Mit Beschluss vom 28.11.2008 und vom 07.01.2011 hat der Gemeinderat Schwyz die Baubewilligung erteilt.